Als Abtretung bezeichnet man das Abtreten einer Forderung von einem Gläubiger / Versicherungsnehmer auf einen anderen Gläubiger.
Der Versicherungsnehmer (oft Zedent genannt) kann die Ansprüche
und zustehende Beträge oder auch Rechte und Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag vollständig oder partiell an eine 3.Person (oft Zessionar genannt) abtreten.
In der Regel werden anhand dieses Verfahrens Hypothekenkredite für Wohnhäuser abgesichert, die durch eine abgeschlossene Kapital bildende Lebensversicherung am Ende der vereinbarten Laufzeit getilgt werden.
Die Ansprüche aus der Lebensversicherung werden indes an die Bank oder Sparkasse abgetreten. Eine Abtretung muss unbedingt dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
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