Die Gültigkeitsdauer und Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann auf Antrag gekürzt oder verlängert werden. Zu berücksichtigen ist, dass Laufzeitänderungen Konsequenzen auf die Höhe als auch die Besteuerung der Ablaufleistung haben könnten.
Im Zuge einer Laufzeitverlängerung erhöht sich die Zahlungsdauer jedoch wird die Höhe der Beitragszahlungen herab gesetzt. Beitragsrückstände lassen sich einfach durch eine sog. Beginnverlegung des Versicherungsvertrages kompensieren, ohne dass der Versicherungsschutz vermindert wird.
Die Laufzeitverkürzung bewirkt indessen, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt werden könnte. Dies erreicht der Versicherte entweder mit Hilfe freiwilliger Zuzahlungen oder mit Hilfe von einer Übereinkunft, die Gewinnanteile zur Bildung des Deckungskapitals zu nutzen.
Rente oder Kapital? Lassen Sie sich beraten.
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