Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den zeitweiligen Verlust der Arbeitskraft durch eine Krankheit oder einen Unfall.
Die versicherte Person ist laut medizinischem Befund nicht mehr in der Lage, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Im Falle einer fachärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit besteht ggf. Anrecht auf Leistungen aus einer Versicherung.
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