Eine nötige Beitragsbefreiung kann bei den unterschiedlichen Versicherungen vertraglich festgelegt werden.
Bei Einbindung der Beitragsbefreiung wird die sog. Hauptversicherung unter bestimmten Umständen kostenlos weitergeführt.
Somit verbleiben z.B. im Falle einer Berufsunfähigkeit
oder Krankheit bei der Grundversicherung (z.B. Kapitallebens- oder Rentenversicherung) das Sparziel oder die Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.
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