Der Versicherungsnehmer ist primär der rechtlich verpflichtete Beitragszahler einer Versicherungsprämien.
Dieser kann jedoch vereinbaren, dass die Prämien durch eine andere, dritte Person gezahlt werden.
Der Beitragszahler hat in diesem Fall keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt weiter Prämienschuldner.
Finanziert beispielsweise ein Elterteil die Versicherung seines Kindes, so ist dasKind der Versicherungsnehmer, der Elternteil jedoch der Beitragszahler.
Dem Kind stehen die Rechte aus der abgeschlossenen Versicherung zu. Sollte das Elternteil die Bezahlung der Prämien beenden, kann die Versicherungsgesellschaft diese ausschließlich beim Sohn einfordern.
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