Das Deckungskapital bei einer Lebensversicherung besteht im wesentlichen aus der gesamten Ansammlung der Sparanteile zuzüglich der etwaigen Zinsen.
Da beim Versicherungsabschluss die anfallenden Kosten für den Versicherungsschutz, die Vermittlerprovision und auch Policenverwaltung abgezogen werden, entspricht das Deckungskapital anfangs nicht der Gesamtsumme der eingezahlten Prämien.
Man spricht in diesem Fall von gezillmerten Tarifsätzen. Wird der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer den aktuellen Rückkaufswert, auch als Rückvergütung tituliert, ausbezahlt.
Der Rückkaufswert setzt sich aus dem häufig um einen geringen Kostenabschlag (auch Stornoabschlag genannt) gekürzten Deckungskapital und den aktuellen Überschussanteilen zusammen.
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