Dienstunfähigkeit ist ein Fachbegriff aus dem Bereich Beamtenrecht und gleicht der Berufsunfähigkeit von Angestellten und Arbeitern.
Der Beamte gilt als dienstunfähig, sofern er infolge eines körperlichen Gebrechens oder auf Grund von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit seine Dienstpflichten andauernd nicht ausführen kann.
Sollte er innerhalb einer gewissen Frist überdurchschnittlich oft keinen Dienst getan haben und für den Fall, dass keine Aussicht besteht, dass er innerhalb eines weiteren Zeitraumes nicht wieder voll dienstfähig sein wird, so wird der Beamte als dienstunfähig angesehen.
Ein entsprechendes ärztliches Gutachten dient der Dienststelle, die für diesen Beamten zuständig ist, als wichtige Entscheidungshilfe zur Feststellung und Einschätzung der Dienstunfähigkeit.
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