Bei Abschluss einer Lebensversicherung und auch bei privaten Rentenversicherungen kann der gesamte Beitrag für die vollständige Laufzeit in einer einmaligen Gesamtsumme eingezahlt werden.
Diese Zahlung eines so genannten Einmalbeitrages kann dann von Vorteil sein, wenn bei Eintritt in den Ruhestand und Austritt aus dem Arbeitsleben eine sofort anfangende Rentenversicherung benötigt wird.
Diese kann jedoch auch mit der Vereinbarung einer eventuelle Aufschubzeit abgeschlossen werden. Die besonderen Modalitäten erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter.
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