Der Erlebensfall bezeichnet den Fall, dass der Versicherungsnehmer das Vertragsende seiner abgeschlossenen Lebensversicherung „erlebt“.
Schon bei Abschluss der Lebensversicherung sollten seriöse Vertreter ihre Klienten darüber sehr genau aufklären, welche Folgen dieser Zusatz hat.
Diese Versicherungsleistung wird durch Bestätigung, meist durch Zusendung des Versicherungsscheines und des Nachweis der Zahlung des letzten Beitrags ausgezahlt.
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