Mit dem Begriff „garantierte Rente“ bezeichnet man im Bereich der privaten Rentenversicherung den Betrag, welcher am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit garantiert ausgezahlt wird.
Zusätzlich wird dann die häufig sogenannte Bonusrente bzw. nicht garantierte Rente ausgezahlt.
Die Bonusrente entsteht aus dem Gewinn und Ertrag der Gesellschaften und ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, diese können sich während der oft sehr langen Vertragslaufzeit ändern .
Garantierte Rente und die Bonusrente zusammen als Summe ergeben den Betrag, der tatsächlich ab Vertragsende ausgezahlt wird. Sicher erwarten und einplanen kann man jedoch nur die Summe aus der garantierten Rente.
Offerte für eine Lebensversicherung vermitteln wir Ihnen hier...
Zurück zum Versicherungslexikon