Als garantierten Beitrag bezeichnet man bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen einen Beitrag, dessen Höhe sich nicht ändert im Verlauf der Vertragslaufzeit.
Derartige Verträge sind eher die Ausnahme. Dennoch können Sie mit dem Vertreter eines Versicherungsunternehmens diese Möglichkeit besprechen.
Die erwirtschafteten Überschüsse können nach Vereinbarung auch vom Beitrag abgezogen werden, sodass dieser noch sinkt.
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