Inhaberklausel bei Versicherungen - Lebensversicherung

Durch die Inhaberklausel wird festgelegt, dass nur eine bestimmte Person über die Versicherungsleistung verfügen darf, also ihr Inhaber ist.

Dadurch wird häufig ein Versicherungsvertrag fest an eine Person gebunden. Bei Ablauf des Versicherungszeitraumes und anschließender Auszahlung der Beträge kann der Versicherer einen Nachweis über die tatsächliche Identität des Versicherungsnehmers verlangen.

Ferner darf auch geprüft werden, ob es einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung gibt.

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