Die Karenzzeit bezeichnet einen individuell festgelegten Zeitraum zwischen dem Versicherungsanspruch und der tatsächlichen Leistungsauszahlung.
Es wird also erst im Versicherungsfall nach einer Frist von 6-24 Monaten mit der Auszahlung der Versicherungsleistung begonnen.
Durch die Festlegung einer solchen Karenzzeit kann der Beitrag erheblich gesenkt werden.
Häufig findet die Karenzzeit ihre Anwendung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Beitragszahlung entfällt für den Versicherten sofort bei auftreten eines Versicherungsfalles.
Offerte für eine Lebensversicherung vermitteln wir Ihnen hier...
Zurück zum Versicherungslexikon