Als Obliegenheiten werden bestimmte Pflichten bezeichnet, die der Versicherte zu erfüllen hat.
Diese Pflichten sind vertraglich festgehalten, sodass ein Nichterbringen Konsequenzen für den Versicherten haben kann.
Obliegenheiten können für den Zeitraum vor oder nach einem Versicherungsfall festgesetzt sein. Obliegenheiten können nicht rechtlich eingefordert werden.
Die Erfüllung liegt im Interesse des Versicherten und somit ergeben sich Nachteile direkt für ihn.
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