Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal 5 Jahre, aufschieben und während dieser Zeit weiterhin steuerbegünstigt vorsorgen.
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Publikation: 23. März 2009 | Quelle: PAX Medienmitteilung
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