Gebundene Vorsorge – arbeiten & sparen bis Alter 70

Immer mehr Menschen, vor allem auch selbständig Erwerbende, arbeiten nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters weiter. Um diesen Trend zu unterstützen hat der Bundesrat beschlossen, die Gesetze um die gebundene Vorsorge anzupassen.

Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal 5 Jahre, aufschieben und während dieser Zeit weiterhin steuerbegünstigt vorsorgen.

Bei PAX profitieren Sie von einer einfachen und kundenfreundlichen Lösung.

Publikation: 23. März 2009 | Quelle: PAX Medienmitteilung


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