Dennoch besteht bei Lebensversicherungen die Möglichkeit sich gegen zwei Risiken abzusichern. Eine Möglichkeit ist die Absicherung mit einer Risikolebensversicherung. Eine andere Möglichkeit bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Bei beiden Vorsorgeprodukten besteht die Option, einen Sparteil mit einfließen zu lassen. Sichern Sie sich im Falle einer Erwerbsunfähigkeit mit einer Prämienbefreiung ab. Sie vermeiden somit eine Minderung des Sparziels.
Die gesetzliche Begünstigtenordnung regelt die Zahlung an die Hinterbliebenen. Die Reihenfolge gestaltet sich wie folgt:
1. überlebende Ehegatte
2. Personen, die die letzten 5 Jahre ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen geführt haben. Besonders vom Verstorbenen begünstigte Personen sowie direkt Nachkommen.
3. Eltern
4. Geschwister
5. übrige Erben
Ab Punkt 3 kann die Reihenfolge von Vorsorgenehmer geändert werden und die Ansprüche bestimmt werden.
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