Die Private Rentenversicherung dient der privaten Altersvorsorge. Durch monatliche Prämien bzw. durch Zahlung eines sogenannten Einmalbetrages erwirbt der Versicherungsnehmer eine garantiert lebenslange Rente.
Im Falle eines Ablebens erhält der gesetzliche Erbe die eingezahlten Prämien und Überschussanteile ausgezahlt. Gerade in Zeiten von sinkenden staatlichen Renten stellt die private Rentenversicherung eine interessante Alternative als Altersvorsorge dar.
Vorsorgelücken lassen sich so effektiv schließen und eventuelle Einschränkungen des Lebensstandards im Alter weitgehend vermeiden.
Offerte für eine Lebensversicherung vermitteln wir Ihnen hier...
Zurück zum Versicherungslexikon