Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den der Versicherer an den Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung zurückzahlt.
Dieser Betrag besteht im Wesentlichen aus den Sparbeträgen und den Zinsen. Es werden aber die Unkosten für Verwaltung und Gebühren sowie Abschläge für die vorzeitige Kündigung vom Betrag subtrahiert.
In den ersten Jahren einer Versicherung beträgt der Rückkaufwert meist nur einen geringen Bruchteil der tatsächlich gezahlten Beiträge.
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