Mit der Aufnahme der ersten Arbeitsstellen, werden Bürgerinnen und Bürger von der stattlichen Vorsorgeinstitution AHV erfasst und bekommen den sogenannten AHV – Ausweis als Dokument ausgehändigt.
Dieser, mit persönlichen Daten ausgefüllte Ausweis, muss immer der zuständigen Behörde vorgelegt werden und dokumentiert so die Beitragszahlung. Die Lohnausweise sollten alle Bürgerinnen und Bürger sorgfältig aufbewahren, dienen sie doch dem Nachweis der Tätigkeiten und bitten so doppelte Sicherheit.
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