Wichtig sei hier zu erwähnen, dass die Beiträge lückenlos gezahlt werden müssen. Eventuell auftretende beitragsfreie Zeiträume können unter bestimmten Fristen nachgezahlt werden, um so vollen Rentenanspruch zu erhalten.
Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente können Sie direkt bei der AHV Ausgleichskasse erfragen Die 2. Säule wird durch das BHV ( Berufs Versicherung Gesetz) geregelt.
Diese Maßnahmen dienen wesentlich dazu, den gewohnten finanziellen Rahmen auch im Alter zu erhalten.
Dazu sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an die entsprechenden Kassen abzuführen. Ein wesentliches Merkmal ist, dass die Beiträge wie auf einem Sparkonto dem versicherten gutgeschrieben werden. Im Bedarfsfall kann so direkt auf das Geld zurück gegriffen werden.
Beide Säulen, also die erste und die zweite Säule der Vorsorge bieten Bürgerinnen und Bürger sowie Familien mit mittleren Einkommen einen ausreichenden Schutz vor Invalidität, Tod und Altersversorgung. Darüber hinaus sollte jedoch immer das Risiko und die finanzielle Situation genau abgeklärt werden.
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