Staatliche Altersvorsorge - Renten und Pensionen

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf ein sogenanntes Drei Säulen Model. Die erste Säule, auch Alters und Hinterbliebenen Versicherung genannt, ist an einige Anforderungen gekoppelt. So müssen, um volle Bezüge zu erhalten, Männer mindestens 44 und Frauen mindestens 43 Arbeitsjahre vorweisen. Der Verdienst muss im Bereich zwischen 40 000 CHF und 80 000 CHF, je nach Zivilstand liegen. Die Rentenansprüche werden durch Faktoren, wie die Erziehung von Kindern und Betreuung von Familienmitgliedern beeinflusst.
Wichtig sei hier zu erwähnen, dass die Beiträge lückenlos gezahlt werden müssen. Eventuell auftretende beitragsfreie Zeiträume können unter bestimmten Fristen nachgezahlt werden, um so vollen Rentenanspruch zu erhalten.
Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente können Sie direkt bei der AHV Ausgleichskasse erfragen Die 2. Säule wird durch das BHV ( Berufs Versicherung Gesetz) geregelt.
Diese Maßnahmen dienen wesentlich dazu, den gewohnten finanziellen Rahmen auch im Alter zu erhalten.
Dazu sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an die entsprechenden Kassen abzuführen. Ein wesentliches Merkmal ist, dass die Beiträge wie auf einem Sparkonto dem versicherten gutgeschrieben werden. Im Bedarfsfall kann so direkt auf das Geld zurück gegriffen werden.

Altersvorsorge und Risiken - Private Vorsorge
Beide Säulen, also die erste und die zweite Säule der Vorsorge bieten Bürgerinnen und Bürger sowie Familien mit mittleren Einkommen einen ausreichenden Schutz vor Invalidität, Tod und Altersversorgung. Darüber hinaus sollte jedoch immer das Risiko und die finanzielle Situation genau abgeklärt werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit bei uns eine kostenlose Offerte und Beratung für eine Lebensversicherung anzufordern.
Unabhängig und seriös!

Offerte und Beratung für eine Lebensversicherung hier anfordern...
    © 2009 2Media GmbH, Industriestrasse 44, CH-8304 Wallisellen
    Impressum , Nutzungsbedingungen , Sitemap
Navigation

Versicherungen Offerte:
Staatliche Vorsorge Infos