Die Beitragsberechnung der AHV Rente

Die Finanzierung und die Bemessung der Beiträge der AHV Vorsorge werden durch ein Umlageverfahren ermittelt und umgesetzt.
Dabei werden durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler, die Bezüge der heutigen Rentner aufgebracht. Um eventuelle finanzielle Lücken zu schließen, ist es notwendig Zuschüsse aus anderen steuerlichen Einnahmen einfließen zu lassen. Durch eine staatliche Regelung, die vorschreibt, dass die finanziellen Mittel für mindestens ein Beitragsjahr vorhanden sein müssen, werden eventuell stärker ausfallende Zahlungen abgedeckt.

Die Beitragshöhe für Angestellte beträgt 8,4 % des Bruttolohns. Dieser Beitrag ist für alle Angestellten gleich hoch.
Die Abrechnung erfolgt durch die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers, der die Beträge an die Ausgleichskasse weiterleitet.
Unternehmer und Selbstständige zahlen je nach Einkommen zwischen rund 5,116 du 9,5 % auf dem zu versteuerndem Einkommen.
Nichterwerbstätige zahlen je nach Höhe ihres Vermögens oder einer eventuellen Rente unterschiedliche Beträge ein. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 425 Franken pro Jahr und der maximale Beitrag beträgt 10.100 Franken.

AHV - Renten - private Vorsorge unumgänglich

Die AHV Rente bietet Ihnen eine Grundsicherung.
Jedoch sollten Sie, um finanziell im Alter gesichert zu sein, private Vorsorgemöglichkeiten nutzen.
Eine Möglichkeit bieten die Lebensversicherungen. Unter folgenden Link können Sie sich Informieren.

Offerte und Beratung für eine Lebensversicherung als Vorsorge können Sie hier anfordern...
    © 2009 2Media GmbH, Industriestrasse 44, CH-8304 Wallisellen
    Impressum , Nutzungsbedingungen , Sitemap
Navigation

Versicherungen Offerte:
Liechtenstein Life Lebensversicherung
Group Mutuel
Generali - Fortuna
Skandia
Helvetia Patria
PAXX Versicherungen
Alianz
AXA Wintertur
Vergleich und Beratung
Staatliche Vorsorge Infos