Die Abrechnung des Arbeitgebers stellt oft ein großes Risiko dar. Werden hierbei nicht alle Daten erfasst und es entstehen so Lücken, sind diese später schwer nachzuweisen.
Lassen Sie sich also immer von Zeit zu Zeit einen Auszug Ihrer Kontodaten und der AHV-Beitragszahlungen zeigen.
Hierzu wenden Sie sich einfach an die Ausgleichskasse, die als letzte in Ihrem AHV-Ausweis aufgeführt ist.
Dort können Sie einen Kontenzusammenruf erwirken. Bei diesem Prozess werden alle Daten, die eventuell auf verschiedene Konto für Sie geführt wurden, zusammengetragen. Wenn Sie alle fünf Jahre einen solchen Auszug beantragen, ist dieser für Sie kostenlos.
Ab dem 40 Lebensjahr fallen generell keine Kosten mehr an. Wichtig sei noch zu nennen, dass Sie mit dem erhalt eines Auszuges seine Gültigkeit akzeptieren. Innerhalb von 30 Tagen können Sie Einspruch erheben und Unstimmigkeiten ansprechen.
Die AHV Rentenhöhe berechnen - gezielt vorsorgen
Durch einen Auszug Ihres Rentenkontos können Sie viel gezielter Vorsorgen, da die vorraussichtliche Rente berechnet werden kann.
Sparziele lassen sich so sehr gut definieren.
Die Lebensversicherung als Ergänzung der AHV Rente, lassen Sie sich beraten...