Als Überschussanteile bezeichnet man Gewinne, die ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat. Es wird hier in zwei Gruppen unterschieden.
Die erste Gruppe setzt sich zusammen aus den Zinsüberschüssen. Diese werden durch Investition in Kapitalanlagen erbracht und unterliegen den natürlichen Schwankungen. Die zweite Gruppe wird aus sogenannten Risikoüberschüssen gebildet.
Restbestände aus der Versicherungskalkulation sind wesentlicher Bestandteil. Die Überschussanteile werden teilweise an den Versicherungsnehmer direkt ausgezahlt bzw. angespart oder auch mit der fälligen Prämienzahlung verrechnet.
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